Parcours (Feld & Jagd / 3D Parcours ) 

In Eisenbach beim Hotel Bad stellen wir in unserem 3D Parcours ca. 150 ziele in Jagdlichen Szenen bereit.

Für Technikschützen stellen wir ebenfalls 14 Scheiben Feld und 14 Scheiben Jagd ganzjährig zur Verfügung.

Anfahrt: 

Beim Bogensporthotel Bad in Eisenbach: https://www.bogensporthotel.de/

Hauptstrasse 55
79871 Eisenbach
Hochschwarzwald

 

Preise: 

im Sommer: Euro 12 pro Person
im Winter: Euro 7 pro Person
Ermäßigungen für Kinder

Hotelgäste 
im Sommer: Euro 8 pro Person
im Winter: Euro 5 pro Person
Ermäßigungen für Kinder


Nutzungsordnung

Der Feld- und  Jagdbogenparcours darf nur an bestimmten, befristeten und genehmigten Tagen benutzt werden. Die Nutzung ist nur in Gruppen von mindestens 2 und maximal 8 Personen erlaubt. In jeder Gruppei st eine verantworliche Aufsichtsperson durch den Platzwart zu benennen, insofern die Aufsichtsperson selbst am Schießbetrieb teilnimmt muß eine zweite Aufsichtsperson benannt werden.
Jugendliche dürfen den Parcours nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen.

 

Die Abschußpflöcke sind durch feste Markierungen gekennzeichnet. Es darf nur von diesen Markierungen aus in Richtung Scheibe bzw. 3-D Tierattrappe geschossen  werden. Jeder Teilnehmer in der Gruppe ist verpflichtet sorgfältig und gewissenhaft vor dem Schuß zu prüfen, ob eine Gefährdung Anderer (z.B. Spaziergänger oder Mitglieder anderer Gruppen) möglich ist. In diesem Fall ist der Schießbetrieb sofort
zu unterbrechen!! Die Aufsichtspersonen sind aufgefordert bei Zuwiederhandlung gegen die Benutzungsordnung die Schützen zu verwarnen und im Wiederholungsfall  vom Schießbetrieb auszuschließen.

 

Folgende  Grundregeln sind zwingend einzuhalten:

  • Der Parcours darf nur in der im Lageplan vorgeschriebenen Richtung begangen werden.

  • Ohne auf der Schießlinie zu stehen darf ein Schütze seinen Bogen, AUCH OHNE  PFEIL, nicht ausziehen.

  • Jeder Schuß darf nur von der Schießlinie (Markierungspflock) in Richtung des  Zieles erfolgen.

  • Beim Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hochgehalten werden, daß
    der Pfeil mit Sicherheit nicht über den Pfeilfang (Sicherheitsbereich,  Wall, Wald, usw.) fliegen kann.

  • Vor dem Abschuß ist zu prüfen, ob der Bereich vor und hinter dem Ziel frei ist

  • Die Trefferaufnahme (Pfeile ziehen) ist nur gemeinsam und nach  Aufforderung durch die Aufsichtsperson erlaubt.

  • Bei erkennbaren, technischen Defekten ist der Schießbetrieb zu unterbrechen.

  • Der Genuß von Alkohol und das Rauchen auf dem Parcour ist verboten.

  • Das Mitnehmen und Abschießen von Pfeilen mit Jagdspitzen (Broadheads, Blunt, usw.) ist verboten.

  • Es ist  strengstens verboten auf lebende Tiere zu schießen. Bei 
    zuwiederhandlung ist mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

  • Die Veränderung des Parcours oder dessen Einrichtung (z.B. Verstellen von  Scheiben oder Markierungen) ist verboten.

  • Evtl. weidende Tiere dürfen nicht gestört werden.

  • Die Begehung des Parcours mit Hunden ist nur nach Absprache mit dem Platzwart erlaubt.

 

Um den Wald, Wege und den Parcours sauber zu halten sind alle Teilnehmer aufgefordert, Abfälle, defekte Pfeile, usw. nicht im Gelände liegen zu lassen,  sondern mitzunehmen. Eventuelle Schäden an der Parcoureinrichtung wie auch an Wald und Flur sind umgehend an den Parcourbetrieber bzw. dem Platzwart zu melden. Für nachweislich mutwillig herbeigeführte Schäden haftet der Verursacher.

 

Zur Begehung (Nutzung) des Feld- und Jagdbogenparcour wird eine Gebühr
erhoben. Diese Gebühr enthält den Beitrag für eine Tageshaftpflichtversicherung. Von dieser Versicherung ausgeschlossen sind Begleitpersonen, die nicht am Schießbetrieb teilnehmen bzw. nicht als Gruppenteilnehmer namentlich eingetragen sind.

 

Jeder Teilnehmer erkennt die Benutzungsordnung durch seine eigenhändige Unterschrift an und ist mit der namentlichen Eintragung ins Schießbuch einverstanden. Zur Parcoursbegehung wird der Gruppe mindestens ein  Exemplar der Benutzungsordnung ausgehändigt.